Die Freiburger Bürgerstiftung kann mit Geldern aus Spenden und Erträgen des Stiftungskapitals gemäß ihrer Satzung gemeinnützige Projekte aus folgenden Bereichen fördern:
- Jugendförderung, Bildung und Erziehung
- Natur- und Umweltschutz
- Kultur und Kunst
- Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen
- Forschung und Wissenschaft
- Sport
- Denkmalpflege und regionales Brauchtum
So haben Stifter und Spender in den vergangenen Jahren unter Anderem folgende Zwecke /oder Projekte unterstützt und ihr Fortbestehen ermöglicht:
Eine Wohngemeinschaft für Demenzkranke / Integrationsförderung durch Erzähltheater an der Anne Frank Grundschule / Energiespardetektive – ein Projekt an Freiburger Schulen zur Umwelterziehung / „Apfelbäumchen“ Stadtteilinitiative / „Miteinander“ Patenschaftsprojekt des Nachbarschaftswerkes / Ausbildung von Jugendlichen zur Drogenprävention in ihren Klassen ......
Satzungsgemäß können keine Mittel für Einzelpersonen gegeben werden. Auch wenn das Förderprojekt in den satzungsgemäßen Förderbereich der Bürgerstiftung fällt, ist damit keine Verpflichtung zur Förderung gegeben.
Weitere Informationen finden Sie unter Förderrichtlinien, sowie einen Förderantrag als Download-PDF.